Auf unserer Ausstellung am 27.10.2007 wurde eine Ausstellerin nicht zur Ausstellung zugelassen, da bei der dritten von ihr vorgeführten Katze Flohkot bei der Eingangskontrolle entdeckt wurde. Nach den Ausstellungsbedingungen des HKC e.V. sind damit sämtliche Katzen der Ausstellerin von der Ausstellung auszuschließen.
Gegen diesen Ausschluss klagte die Ausstellerin auf Erstattung der Ausstellungs-gebühr plus der entstandenen Fahrkosten vom Wohnort zur Ausstellung und zurück von insgesamt 158,20 Euro.
Dieses Verfahren hat die Gerichte 2 Jahre beschäftigt. Es wurden in einem schriftlichen Verfahren 5 Zeugen der Klägerin gerichtlich vernommen und 2 Zeuginnen des HKC e.V. (Tierarzthelferinnen der Einlasskontrolle). Außerdem hat das Gericht ein tierärztliches Gutachten angefordert.
Das Gericht bestätigte, dass die Durchführungspraxis des HKC e.V. bei der Einlasskontrolle die üblichen Verfahren bei der Einlasskontrolle übertrifft. Einen Anspruch auf einen noch höheren Kontrollstandard hat die Klägerin nicht.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.