Meldebüro
Marina Stöber-Knothe
Lausitzer Straße 9
31228 Peine
Telefon: 05171 5817529
Nächste Ausstellung in Planung…
Ausstellungsbedingungen
Achtung! Eine Tollwutimpfung für Tiere aus dem Inland ist nicht mehr vorgeschrieben. Für Tiere aus dem Ausland gelten allerdings andere Bedingungen, bitte lesen Sie unsere Ausstellungsbedingungen vor Meldung. |
Jede ausgestellte Katze muss eine durch den Impfausweis nachgewiesene Impfung über Katzenseuche/Katzenschnupfen haben. Eine Tollwut-Impfung ist zusätzlich notwendig für Katzen die aus dem Ausland kommen. Wenn eine aktuelle Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Landes vorgelegt wird, besteht keine Tollwut-Impfpflicht. Die Katzenseuche/Katzenschnupfenimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss mindesten 4 Wochen vor der Ausstellung erfolgt sein. Empfohlen wird eine Impfung gegen Leukose. Neu: Die Tollwutimpfung muss bei einer Erstimpfung mindestes 21 Tage alt sein. Die Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung richtet sich bei Erst- und Wiederholungsimpfung nach den Angaben des Impfstoffherstellers. Als Beleg gelten die Eintragungen im Impfbuch bzw. im Heimtierausweis. Ist die Gültigkeitsdauer der Impfung nicht im Impfbuch bzw. im Heimtierausweis vermerkt, so gilt weiterhin eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Bei nicht geimpften Welpen in einem Alter bis zu vier Monaten ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass das jeweilige Tier am Tage der Ausstellung der Bescheinigung untersucht und frei von klinischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung befunden wurde. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist auf 10 Tage zu befristen. Als tierärztliche Bescheinigung gilt auch eine entsprechende Eintragung im Impfbuch.
Komplette AusstellungsbedingungenMeldeformular
Wir öffnen die Meldemöglichkeiten wenn wir unsere nächste Ausstellung geplant haben.
Meldeschluss bis 3 Wochen vor Ausstellungsbeginn oder wie Käfige zur Verfügung stehen.
Um Ihre Katze/n zur Ausstellung anzumelden füllen Sie einfach das Meldeformular direkt ONLINE aus.